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Sprachtherapie
Anna Triebel
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Abschluss als Master of Arts für klinische Sprechwissenschaft und Phonetik an der Martin-Luther-Universität in Halle / Wittenberg (2009 – 2015)
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Arbeit in unterschiedlichen logopädischen Praxen
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Spezialisierung auf Sprach- und Sprechstörungen, Stimmstörungen und Redeflussstörungen
Weiterbildungen in Auszügen
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Weiterbildungen zu frühkindlichen Fütterstörungen
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Manuelle Therapie in der Logopädie
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Modifikationsansatz in der Stottertherapie
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Arbeit mit Tracheostomapatienten
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Einsatz von elastischem Tape in der Logopädie
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Dysgrammatismustherapie
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PNF in der Logopädie
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Myofunktionelle Therapie – Mund interdisziplinär
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Fokus Zunge Symposium
Bereiche
Sprache und Sprechen
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Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung z.B. Aussprachestörungen, Wortschatzdefizite, Störungen des Sprachsystems
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Störungen der Sprache in Form von auditiver Wahrnehmungsstörung z.B. eingeschränkte Fähigkeiten Geräusche / Laute zu unterscheiden
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Störungen der Artikulation / Dyslalie
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Störungen der Sprache bei hochgradiger Schwerhörigkeit oder Taubheit z.B. nach Cochlea Implant Versorgung, Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit bei Versorgung mit Hörgeräten
Redefluss
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Stottern z.B. sich unwillentlich wiederholende Worte
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Poltern z.B. undeutliche bis unverständliche Artikulation
Stimme
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Organisch bedingte Erkrankung der Stimme z.B. durch Lähmung oder nach Operationen
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Funktionell bedingte Erkrankung der Stimme z.B. unwillentliche Tonhöhenveränderungen, Heiserkeit
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Aphonie - psychogene Erkrankung der Stimme plötzliches Eintreten Stimmlosigkeit z.B. nach operativer Entfernung am Kehlkopfes
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Dysphonie – psychogene Erkrankung der Stimme z.B. eingeschränkte Belastbarkeit oder ständige Heiserkeit
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Transgenderstimme
Was ist der Unterschied zwischen Sprachtherapie und Logopädie?
In der praktischen Ausführung gibt es aus Sicht der Patienten keinen Unterschied zwischen Logopädie und Sprachtherapie. Logopäden erhalten nach einer 3-jährigen Ausbildung den staatlich anerkannten Titel „Logopäde“. Dagegen ist die Ausbildung für Sprachtherapeuten mit einem 5-jährigen Studium an einer Universität und einem umfangreichen Praxisteil verbunden. Hierbei wählt man innerhalb des Studiums unterschiedliche fachliche Schwerpunkte.
Sowohl Logopäden als auch Sprachtherapeuten beantragen für die Arbeit in freien Praxis eine Zulassung zur Abrechnung logopädischer Leistungen und können Verordnungen mit den Krankenkassen abrechnen.
Kostenübernahme
Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.
Hat der Arzt ein Logopädie-Rezept ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf.
Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10 % des Rezeptwertes sowie 10,00€ Rezeptgebühr. In Einzelfällen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Rezept verliert nach 28 Tagen seine Gültigkeit.